YACHT-TOURS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.   Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einer Reise erfolgt elektronisch im Buchungsportal oder über das Kontaktformular auf der Webseite des Anbieters bzw. schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder formlos. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung der Anmeldung innerhalb von 10 Tagen zustande.

In der Anmeldung sind alle Reiseteilnehmer zu benennen, der Anmeldende steht für alle Verpflichtungen der mitaufgeführten Reiseteilnehmer ein.

Sofern unsere Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung abweichen sollte, ist darin ein neues Angebot zu sehen. An dieses sind wir für den Zeitraum von 14 Tagen Ihnen 

gegenüber gebunden. Die Annahme kann innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch vollständige Bezahlung oder Zahlung der Anzahlung) angenommen werden.

Offensichtliche Schreib-, Druck und Rechenfehler sind unverbindlich.

     

    2.   Zahlungsbedingungen

    Die aktuellen Preise sind der Preisübersicht auf der Webseite des Anbieters zu entnehmen.

    Zahlung per Rechnung:

    Bei Vertragsschluss via Telefon, schriftlich oder per E-Mail erfolgt die Zahlung per Rechnung. Nach Erhalt der Bestätigung oder Rechnung (und des Sicherungsscheins bei Pauschalreisen über 24 h) ist durch Sie sofort eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Reisepreises zu leisten. Die Fälligkeit des Restbetrags wird in der Bestätigung oder Rechnung aufgeführt. Falls dies nicht der Fall ist, ist der Restbetrag 30 Tage vor Antritt der Reise fällig.

    Bei verspäteter Zahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren, ohne dass der Anspruch auf Vollzahlung erlischt.

    Elektronische Buchung:

    Die Zahlung bei elektronischen Buchungen im Buchungsportal auf der Webseite des Anbieters erfolgt gemäß den vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Der Gesamtpreis ist  über die angebotenen Zahlungswege sofort zu entrichten.

    Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

     

    3.   Rücktritt des Anmelders

    Der Anmelder kann jederzeit von der Reise zurücktreten. In diesem Fall verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Jedoch können wir nach § 651h I

    BGB für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

    Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts unserer ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige

    Verwendung unserer Leistungen erwerben. Diese Entschädigung können wir nach unserer Wahl konkret oder pauschaliert berechnen.

    Unsere pauschalierten Entschädigungen in Prozent des Reisepreises sind wie folgt gestaffelt:

     -   bis zum 31. Tag vor der Abreise: 20 %

     -   30. - 22. Tag vor der Abreise: 30 %

     -   21. - 15. Tag vor der Abreise: 50 %

     -   14. - 08. Tag vor der Abreise: 80 %

     -  ab dem 7. Tag vor der Abreise oder bei Nichtantritt: 90 %

    Dem Anmelder steht es offen, nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall geringer ausgefallen ist.

    Der Anmelder kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten

    des Vertrages eintritt.

    Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt. Wir können auch widersprechen, wenn dem Eintritt oder der Teilnahme

    des Dritten gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

    Sofern am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung

    von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, können wir keine Entschädigung verlangen.

    Umstände in diesem Sinne sind dann unvermeidlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich auf diese beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten

    vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

     

    4.   Rücktritt oder Kündigung durch uns als Veranstalter

    Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. Wir 

    werden in diesem Fall den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet,

    auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

    Wir sind nach Beginn der Reise zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Anmelder oder ein Mitreisender trotz Abmahnung die Durchführung der Reise

    nachhaltig stört und die weitere Teilnahme nicht mehr zumutbar ist. Wir sind auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Anmelder oder ein Mitreisender sich

    in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch uns in den vorgenannten Fällen, behalten

    wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis abzüglich des Werts der Aufwendungen, welche durch die vorzeitige Beendigung entfallen sind.

     

    5.   Anpassungen von Leistungen

    Der Inhalt des Vertrags kann von uns geändert werden. Einzelne Reiseleistungen, wie etwa die Reiseroute, können von den ursprünglich vereinbarten Leistungen abweichen, 

    wenn die Änderungen nach Vertragsschluss notwendig geworden sind und nicht von uns herbeigeführt wurden. Die Leistungsänderungen dürfen nicht erheblich sein und den

    Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. (Wir behalten uns vor, eine andere als die ausgeschriebene Yacht zur Vertragserfüllung zu verwenden, wenn der gleiche

    Standard gewahrt bleibt.)

     

    6.   Leistungsumfang und Haftung

    Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Beschreibung auf der Webseite und wird im Detail in individueller Abstimmung festgelegt. Wünsche des Anmelders, welche

    den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung verändern würden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

    im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht haften wir für:

    -  sorgfältige Auswahl und Überwachung des Skippers und der Crew

    -  gewissenhafte Reisevorbereitung

    -  ordnungsgemäße Durchführung der Reise

    Unsere Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern es sich nicht um Körperschäden handelt und die Schäden nicht schuldhaft verursacht worden

    sind. Darüber hinaus darf der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein oder soweit der Schaden allein auf das Verschulden eines Crewmitglieds

    zurückzuführen ist. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Mitreisenden.

     

    7.   Rechte des Anmelders bei Mängeln

    Der Anmelder hat dem Skipper oder dem Veranstalter auftretende Reisemängel unverzüglich anzuzeigen, um die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Sollte der Anmelder es

    schuldhaft versäumen, dieser Anzeigeobligenheit nachzukommen, kann er aufgrund dieses Mangels weder mindern noch Schadensersatz verlangen.

    Der Anmelder kann unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Wir können diese Abhilfe nur dann verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen

    unverhältnismäßig großen Aufwand erfordern würde. Die Abhilfe kann auch in der Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung bestehen.

    Sofern die Reise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt wird und wir innerhalb der gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leisten, kann der Anmelder den Vertrag

    kündigen. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird. Die Frist ist auch dann entbehrlich, wenn ein besonderes Interesse des

    Anmelders an der Kündigung besteht.

    Ihre Gewährleistungsansprüche uns gegenüber verjähren in zwei Jahren nach dem Ende der Reise und sind dementsprechend innerhalb dieser Frist an uns zu richten. Ansprüche

    nach dem Ablauf dieser Frist können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, diese Frist einzuhalten.

    Die Geltendmachung deliktischer Ansprüche ist ebenfalls noch nach dieser Frist möglich.

     

    8.   Mitwirkungspflichten

    Sofern Leistungsstörungen auftreten sollten, ist der Anmelder verpflichtet, daran mitzuwirken, mögliche Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ihn trifft damit eine 

    Schadenminderungspflicht.

     

    9.   Verjährung

    Nach § 651i BGB verjähren die reisevertraglichen Ansprüche des Anmelders bei Sach- oder Vermögens-schäden in zwei Jahren. Dies gilt, sofern der Schaden weder durch eine

    vorsätzliche noch durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt wurde, welche von uns zu vertreten ist. Die Verjährung beginnt am Tag, an welchem die Reise nach

    dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

     

    10.  Datenschutz

    Die personenbezogenen Daten, welche uns vom Anmelder zur Verfügung gestellt werden, werden ausschließlich elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die

    Begründung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, welche auf unserer Webseite abrufbar ist.

     

    11.  Insolvenzschutz

    Soweit eine Reise über 24 Stunden gebucht wurde, haben wir sichergestellt, dass dem Anmelder im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit der gezahlte Preis und Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Dies gilt, sofern durch die Zahlungsunfähigkeit Reiseleistungen ausfallen.

     

    12.  Gerichtsstand und salvatorische Klausel

    Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist der Sitz des Unternehmens. Der Anmelder kann an seinem Wohnsitz verklagt werden. Sofern es

    sich bei dem Anmelder um eine juristische Person, um einen Kaufmann oder eine natürliche Person, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder

    deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt ist, handelt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages

    ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine

    Bestimmung als vereinbart, welche dem von den Parteien gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Selbiges gilt im Fall einer vertraglichen Lücke.